REISEN NACH KATALONIEN
Situation an den Grenzübergängen
Die Einreise nach Katalonien ist erlaubt für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und aus dem Schengen-Raum (Island, Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Vereinigtes Königreich) sowie für Reisende aus Andorra, dem Vatikanstadt, Monaco, San Marino.
Außerdem dürfen alle Personen einreisen, die aus den folgenden Ländern oder Verwaltungsregionen kommen:
Bahrain, Chile, China, Hong Kong, Indonesien, Kolumbien, Katar, Macau, Neuseeland, Peru, Ruanda, Saudi-Arabien, Südkorea, Taiwan, Uruguay und Vereinigte Arabische Emirate.
Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Beschränkungen und Anforderungen für die Einreise nach Katalonien, die sich nach der jeweiligen epidemiologischen Situation in der Herkunftsregion richtet. Die erforderlichen Maßnahmen können Sie je nach Land unter folgendem Link einsehen: https://travelsafe.spain.info/de/
Alle Reisende, die die vorgegebenen und geltenden Anforderungen für die Einreise nach Katalonien erfüllen, können per Auto oder über den Schienen-, See- oder Luftweg einreisen.
Über die Situation und Maßnahmen an den jeweiligen Flughäfen informiert die allgemeine AENA-Webseite oder Sie erkundigen sich direkt auf den Webseiten der Flughäfen: Josep Tarradellas Barcelona - El Prat, Girona-Costa Brava und Reus.
Kontrollmaßnahmen bei der Einreise ins Land
Mit Ausnahme einiger bestimmter Länder müssen derzeit alle Personen, die auf dem Luft-, See- oder Landweg in spanisches Hoheitsgebiet einreisen, eine der folgenden Bescheinigungen vorweisen:
-Einen negativen PCR-Test (NAAT) oder Antigen-Schnelltest (RAT) in englischer, französischer, deutscher oder spanischer Sprache, der innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde.
-Bescheinigung über eine COVID-19-Impfung. Alle Zertifikate, die sich auf Impfstoffe beziehen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen sind oder die das Verfahren der Weltgesundheitsorganisation für den Notfalleinsatz durchlaufen haben, werden als gültig betrachtet. Ebenfalls gültig ist das von der Europäischen Union geschaffene digitale COVID-Zertifikat.
Darüber hinaus müssen Personen, die über den Luft- oder Seeweg anreisen, vor der Anreise ein Gesundheitsformular ausfüllen:
Auf dem Luftweg: Zur Webseite und zum Gesundheitsformular gelangen Sie über diesen Link oder Sie laden sich gleich die SPAIN TRAVEL HEALTH App SpTH herunter (Apple / Android).
Auf dem Seeweg: Zu Webseite und zum Gesundheitsformular gelangen Sie über diesen Link.
AKTUELLE LAGE BEIM TOURISTISCHEN ANGEBOT IN KATALONIEN UND MAßNAHMEN
Katalonien befindet sich derzeit im Prozess der Rückkehr zur Normalität. Dabei wird die epidemiologische Lage stetig überwacht und Maßnahmen ggf. angepasst.Aktuell sind Tourismus- und Freizeitaktivitäten nicht mehr von Zeit- oder Kapazitätsbeschränkungen betroffen. Lediglich zu besonderen Veranstaltungen werden die Beschränkungen ggf angepasst und liegen bei ca. maximal 80% der Auslastung. Wir empfehlen daher vor dem Besuch die entsprechenden Webseiten der Anbieter zu konsultieren.MAßNAHMEN ZUR EINHALTUNG VON SICHERHEITSABSTÄNDEM, MUND-NASE-BEDECKUNG, VERSAMLUNGEN UND BESUCHERZAH
Sicherheitsabstände
Ein Sicherheitsabstand zwischen Personen von 1,5m sowie ein Sicherheitsraum von 2,5m² pro Person ist einzuhalten.
In Innenräumen ist ein Abstand von unter 1m zwischen Personen nur dann zulässig, wenn diese als Gruppe reisen oder sowieso regelmäßig Kontakt zueinander haben.
Mund-Nase-Bedeckung:
Alle Personen älter als sechs Jahre sind dazu verpflichtet in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Züge, Flugzeuge und Busse einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Personen mit Atemwegserkrankungen oder Atemschwierigkeiten, welche durch den Gebrauch einer Mund-Nase-Bedeckung verschlimmert werden könnten, sind von der Tragepflicht befreit.
Weitere Informationen über den Gebrauch von Mund-Nasen-Bedeckungen finden Sie hier.
Versammlungen und Treffen
Versammlungen und Treffen sind erlaubt, solange es nicht zu großen Ansammlungen kommt und die maximale Personenzahl nicht überschritten wird. Es wird empfohlen Treffen von mehr als 10 Personen zu vermeiden und Kontakte möglichst auf den eigenen Haushalt zu beschränken.
TabakkonsumKann ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen sich und anderen Personen nicht eingehalten werden, ist das Rauchen und der Konsum von Tabak auf öffentlichen Straßen und im öffentlichen Raum untersagt.
Mehr Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter diesem Link.
WEITERE INFORMATIONEN UNTER
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022